Auf der Grundlage der §6 und §8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. Seite 568) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Halberstadt in seiner Sitzung am 07.07.2011 die dritte Änderung der Satzung der Stadt Halberstadt über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 16.12.2004 beschlossen.
Der Aufsichtsrat der Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH hat in seiner Satzung am 12.12.2011 die Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser in der Stadt Halberstadt (AEB-A) mit Wirkung ab 01.01.2012 beschlossen.